Wie die Verjährungsfrist bei Entschädigungsforderungen für Flugverspätungen aussieht, zeigt der folgende Artikel.
Damit die betroffenen Passagiere gar nicht erst in die Bedrängnis geraten, ob ihre Rechte vielleicht schon verjährt sind, sollten sich diese am besten zeitnah nach der Verspätung an ein Fluggastportal im Internet, wie zum Beispiel Airhelp wenden, um zu ihrem Recht zu kommen.
Passagieren stehen bei einer Flugverspätung oder einer Annullierung Entschädigungen zu
Pro Jahr haben Millionen von Flugpassagieren Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von Fluggesellschaften. Die Gründe dafür sind hauptsächlich massive Flugverspätungen von mehr als drei Stunden und komplette Annullierungen der Flüge.
Den Fluggästen steht außerdem Schadensersatz zu, wenn diese wegen einer Überbuchung ihren Flug nicht antreten konnten. Die Betroffenen müssen in solchen Fällen leider zu oft juristische Hilfe beanspruchen, damit sie ihre Rechte durchsetzen und ihre finanziellen Ausgleichszahlungen von den Airlines erhalten.
Plattformen im Sinne des Verbraucherschutzes wie beispielsweise Airhelp helfen den betroffenen Passagieren, ihre Ansprüche auf einen Ausgleich bei den Fluggesellschaften einzufordern und erfolgreich durchzusetzen. Sie helfen sowohl bei überbuchten Flügen als auch bei Annullierungen und Verspätungen von mehr als drei Stunden.
Hier stellt sich natürlich die Frage, wie lange die Passagiere nach einer Verspätung, Annullierung oder Überbuchung Zeit haben, ihre rechtlichen Ansprüche auf einen finanziellen Ausgleich geltend zu machen.
Das BGB regelt die Verjährungsfrist
In der EU Fluggastrechteverordnung befindet sich bezüglich der Frist der Verjährung keine Angabe. Deshalb ist das Bürgerliche Gesetzbuch entscheidend, wenn es um die Verjährungsfrist von Passagieransprüchen gegenüber den Fluggesellschaften geht.
Dies hat das Amtsgericht in Bremen entschieden (Az.: 9 C 0270/12). Nach diesem Urteil können betroffene Passagiere drei Jahre lang, ab Ende des Jahres, in dem die Verspätung stattfand, ihren Anspruch bei der jeweiligen Airline einreichen.
In dem Fall, in dem dieses Urteil erwirkt wurde, gab es eine Verspätung von mehr als zehn Stunden bei einem Flug von Bremen nach London. Damit hatten die Kläger einen Anspruch auf einen Ausgleich von 250 Euro pro Person. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nämlich immer nach der jeweiligen Flugstrecke.
Allerdings haben die Kläger ihre Klage bei Gericht erst zwei Jahre nach der Flugverspätung eingereicht. Deswegen hat die Fluggesellschaft die Forderung der Passagiere abgelehnt, indem sie auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen hat. In diesen wurde unter anderem angegeben, dass die Anmeldung von Klagen auf Schadensersatz von Passagieren innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren erfolgen muss.
Allerdings kamen die Richter in diesem Fall zu dem Urteil, dass es sich nicht um Schadensersatz, sondern um eine rechtlich zustehende Ausgleichszahlung handelt.