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Mittwoch, 20 Januar 2021 08:59

Sicherheit in Hamburg: Wie Sie nach einem Einbruch reagieren sollten

Schlüsseldienst Hamburg Schlüsseldienst Hamburg

Für die meisten stellt es wohl ein wahres Horror-Szenario dar, wenn sie nach Hause kommen und entsetzt feststellen müssen, dass in der eigenen Wohnung eingebrochen wurde.

Nicht nur der materielle Schaden ist in einem solchen Fall meistens groß, sondern auch der psychologische. Die eigenen vier Wände stellen schließlich einen wichtigen Ort der Privatsphäre und Geborgenheit dar.

Zwar zeigt die Einbruchsstatistik in Hamburg, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche grundsätzlich sinkt, allerdings finden in der Metropole natürlich dennoch etliche Taten statt. Für die Betroffenen gibt es nach einem Einbruch einiges zu tun und zu beachten, beispielsweise sollte das Schloss durch einen Schlüsseldienst, bspw. den Schlüsseldienst Hamburg, ausgewechselt werden.

Worauf es außerdem ankommt, wenn ein Einbruch bemerkt wurde, erklärt der folgende Beitrag.

Die ersten Schritte nach einem Einbruch

Zuerst ist es wichtig sicherzustellen, dass sich die Täter nicht mehr im Haus oder der Wohnung aufhalten. Eine Konfrontation oder das Stellen der Täter in Eigenregie sollte in jedem Fall vermieden werden. Stattdessen ist unverzüglich die Polizei zu informieren. Auf das Einschalten der Polizei und die Anzeige der Straftat darf ebenfalls nicht verzichtet werden, da die Versicherung ansonsten den Schaden nicht anerkennt.

Nach dem Alarmieren der Polizei muss der Schaden gesichtet und dokumentiert werden. Besteht dabei Unsicherheit, kann ein Anruf bei der Hausratversicherung helfen. Diese muss ohnehin über den Einbruch unterrichtet werden. Besonders wichtig ist es, bei der Besichtigung des Schadenausmaßes keine Spuren zu verwischen.

Erstellung einer Stehlgutliste

Damit der Umfang des Schadens nachvollziehbar dokumentiert wird, ist es grundsätzlich empfehlenswert, die Wohnung zu fotografieren. In der Regel haftet die Hausratversicherung im Übrigen nur dann, wenn der Diebstahl als Raub oder als Einbruch kategorisiert werden kann. Dies ist der Fall, wenn Gewalt angedroht beziehungsweise angewendet wurde oder ein Nachweis von Einbruchsspuren möglich ist. Ansonsten wird die Tat als einfacher Diebstahl bezeichnet, der in den meisten Versicherungsverträgen von einer Haftung ausgeschlossen wird.

Handelt es sich per Definition allerdings um einen Einbruch, ist die Erstellung einer sogenannten Stehlgutliste nötig. Diese entspricht einem detaillierten Verzeichnis über die Gegenstände, die durch die Einbrecher entwendet wurden. Diese Liste wird anschließend der Polizei übergeben. In ihr finden sich nicht nur die genauen Bezeichnungen der gestohlenen Gegenstände, sondern auch weitere Angaben, wie besondere Merkmale, der Anschaffungspreis und aktuell geschätzte Wert. Falls noch Quittungen oder Rechnungen vorhanden sind, sollten diese der Stehlgutliste beigelegt werden.

Diese Liste ist nicht nur für die Polizei äußerst hilfreich, da diese so nach den Gegenständen umgehend fahnden kann, sondern auch für die Versicherung. Durch die Stehlgutliste schützt sich die Hausratversicherung vor eventuellen Betrugsversuchen. Oft leitet auch die Polizei die Liste an die zuständige Versicherung weiter.

Aufräumen und dringende Schäden beseitigen

Die Wohnung kann erst dann aufgeräumt werden, wenn der Fall durch die Polizei aufgenommen wurde und die Arbeit der Spurensicherung beendet ist. Eventuell schickt die Versicherung allerdings noch einen Gutachter, um die Schäden vor Ort zu dokumentieren.

Bis zu dem Besuch des Gutachters können durchaus einige Tage vergehen. In dieser Zeit dürfen lediglich die dringendsten Schäden, wie beispielsweise ein eingeschlagenes Fenster oder ein aufgebrochenes Schloss der Wohnungstür behoben werden.