Hierin sind in erheblichem Umfang kalkulatorische Aufwendungen enthalten, weil langfristige Rückstellungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) mit einem sinkenden Zinssatz zu diskontieren sind. Diese Mehraufwendungen sind nicht in die Bemessung des Rundfunkbeitrags durch die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) eingeflossen. Es handelt sich um eine rein kalkulatorische Bilanzposition, aus der kein Liquiditätsabfluss resultiert.
Aus seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit rechnet der NDR mit einem operativen Ergebnis von minus 36 Mio. Euro. Nach Vorgabe seiner Finanzordnung muss der NDR ein ausgeglichenes Ergebnis für den Vierjahreszeitraum 2017 bis 2020 erzielen. Diese Verpflichtung wird nach heutigem Stand mit einem positiven Ergebnis von rund 89 Mio. Euro erfüllt. Im Wesentlichen trägt dazu der gute Jahresabschluss 2017 bei, der in erheblichem Maße von dem Abschluss eines neuen Tarifvertrags für die Altersversorgung vom November 2017 beeinflusst war. Der neue Tarifvertrag führt für den NDR zu einer beachtlichen Entlastung bei den Betriebsrenten und den dafür notwendigen Rückstellungen.
Der NDR setzt auch im kommenden Jahr seine bereits 1993 begonnenen Anstrengungen zur Reduzierung seiner Fixkosten fort: 2019 werden - unter anderem im Zuge der ARD-Strukturreform - per saldo 8,5 Stellen sozialverträglich abgebaut. Damit wird es im Norddeutschen Rundfunk 2019 noch 3.387,5 Planstellen geben. Seit 1993 hat der NDR damit 721,5 Planstellen sozialverträglich abgebaut. In dieser Beitragsperiode und in der Zeit bis 2024 plant der NDR einen Abbau ohne betriebsbedingte Kündigungen von insgesamt 106,5 Planstellen.
Der Wirtschaftsplan 2019 berücksichtigt auch erste Effekte aus der ARD-Strukturreform. Die ARD-Anstalten wollen bis 2024 durch Strukturoptimierungen sowie durch harmonisierte Prozesse und einheitliche EDV-Systeme rund 311 Mio. Euro einsparen. Für den NDR sind aus dieser Reform Verbesserungen von rund 52 Mio. Euro geplant.
Noch nicht im Detail geplant sind Ertragsminderungen, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Juli 2018 ergeben. Das BVerfG hatte entschieden, dass selbstgenutzte Zweitwohnungen vom Rundfunkbeitrag zu befreien sind. Für die sich daraus ergebenden Effekte liegen noch keine belastbaren Daten vor.
Dr. Cornelia Nenz, Vorsitzende des NDR Rundfunkrats: "Der Rundfunkrat hat dem Wirtschaftsplan 2019 zugestimmt, weil damit eine verlässliche Grundlage für ein hochwertiges Programmangebot im nächsten Jahr geschaffen wird. Das Zahlenwerk schließt unter anderem Mittel für die Planung und den Aufbau einer konsequent crossmedial arbeitenden Nachrichtenredaktion ein. Sie soll dazu beitragen, dass der NDR auch in Zukunft die Menschen im Norden über alle Verbreitungswege mit glaubwürdigen und seriösen Informationen erreicht."
Lutz Marmor, NDR Intendant: "Der NDR wird auch 2019 mit einem soliden Haushalt wirtschaften können. Seit 1993 haben wir im NDR mehr als 700 Planstellen sozialverträglich abgebaut und dabei unser Programmangebot verbessert. Wir werden diesen Weg fortsetzen und nochmals nachlegen. In dieser Beitragsperiode und in der kommenden bis Ende 2024 werden wir auf mehr als 100 weitere Stellen verzichten. Ich bin allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dankbar, dass sie diesen nicht einfachen Kurs unterstützen."