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Mittwoch, 02 Juni 2021 17:50

Nazi-Zeichen: Diese Kennzeichen sind verboten

Initialen als Kennzeichen Initialen als Kennzeichen pixabay

Kürzlich hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf geurteilt, dass ein Einwohner des Kreises Viersen sein Wunschkennzeichen „HH 1933“ nicht behalten darf. Begründet wurde das Urteil damit, dass die Kennzeichen-Kombination an den Nationalsozialismus erinnere.

Zwar ist es Autofahrern grundsätzlich erlaubt, ihr Geburtsjahr oder ihre Initialen als Kennzeichen zu nutzen, allerdings sind in Deutschland längst nicht alle Zahlen- und Buchstabenkombinationen auf dem Kennzeichen erlaubt.

Nummernschilder, die „SS“, „SA“, „KZ“ oder „HJ“ enthalten, sind so nahezu in der gesamten Bundesrepublik nicht gestattet, da diese Abkürzungen mit dem Nazi-Regime in Verbindung gebracht werden können. Weitere Ziffern und Lettern sind in vielen Orten ebenfalls verboten. Eine einheitliche Vorgabe auf Bundesebene dazu, welche Nummernschilder durch die Zulassungsbehörden vergeben werden dürfen, existiert allerdings nicht.

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Dass bestimmte Kennzeichen-Kombinationen in Deutschland verboten sind, lässt sich auf den Paragraf 8 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zurückführen. Dieser besagt, dass die Zahlen, Buchstaben und ihre Kombination auf Kennzeichen nicht gegen die guten Sitten verstoßen dürfen.

Betroffen sind davon in Deutschland nahezu ausschließlich Codes und Abkürzungen, die Rechtsextreme nutzen, um ihre Gesinnung zu demonstrieren. Bis auf Mecklenburg-Vorpommern sind so in allen deutschen Bundesländern die Kombinationen „SS“, „SA“, „KZ“ und „HJ“ verboten, da diese die Abkürzungen für die Schutzstaffel und Sturmabteilung der NSDAP, Konzentrationslager und Hitlerjugend darstellen.

Entscheidung über Sittenwidrigkeit

Verbotene Zahlen- oder Buchstabenkombinationen gibt es in dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern bis heute grundsätzlich nicht. Es liegt dort in dem Ermessen der jeweiligen Zulassungsbehörde, ob bei der gewünschten Kombination eine Sittenwidrigkeit vorliegt. Orientiert wird sich dabei an der aktuellen deutschen Rechtsprechung.

„NS“, die Abkürzung für Nationalsozialismus, darf lediglich in Sachsen-Anhalt und im Saarland auf Nummernschildern zu finden sein. Im Rest von Deutschland ist diese Buchstabenkombination nicht erlaubt.

Sämtliche Kennzeichen, die einem Bezug zu fremdenfeindlichem oder rassistischem Gedankengut sowie dem Nationalsozialismus aufweisen, sind in Hamburg vollständig verboten. In der Hansestadt ist daneben jedoch auch die Abkürzung „IS“ für den islamischen Staat nicht für Kennzeichen erhältlich.

Versteckte Nummern-Kombinationen für Nazi-Codes

Die Abkürzung „SD“ für Sicherheitsdienst darf in Rheinland-Pfalz und in Hessen nicht für Kennzeichen genutzt werden. Diejenigen, die im Jahr 1988 geboren sind, müssen auch auf ihr Geburtsjahr auf ihrem Nummernschild verzichten. Das Kürzel „HH“, welches für „Heil Hitler“ steht, darf in Kombination mit „18“, dem Code für Adolf Hitler, und mit „88“, dem Code für „Heil Hitler“, in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2007 nicht mehr auf Nummernschildern verwendet werden.

In Bayern gestaltet sich die Situation ähnlich. Diese beiden Kombinationen sind auch im Freistaat verboten. Nicht zulässig ist dort auch die Kombination „HH 28“, da die „28“ für die Organisation „Blood & Honour“ steht, die in der Bundesrepublik verboten ist. Da die aktuellen Anweisungen, dass diese drei Zahlen nicht in Kombination mit den Buchstaben „AH“ genutzt werden dürfen, erst im Jahr 2010 in Kraft getreten ist, können in Bayern heute jedoch immer noch Fahrzeuge mit einem derartigen Kennzeichen zu finden sein. Es wurde für die Bestandsfahrzeuge keine Umkennzeichnung veranlasst.

Besonders strenge Regelungen in Brandenburg

In Brandenburg gelten die umfassendsten Regeln in Deutschland. Generell sind dort die Zahlencodes „14“, „28“, „88“ und „18“ verboten, wobei die „14“ für eine bekannte Parole von David Lane, einem Neonazi-Führer aus Amerika, steht.

Laut dem brandenburgischen Verfassungsschutzbericht sind auch weitere Kombinationen aus den Ziffern „88“ und „18“ seit dem Jahr 2009 verboten.