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Mittwoch, 14 Dezember 2022 20:20

Wie alt dürfen Flucht- und Rettungswegepläne sein?

Flucht- und Rettungsplan Flucht- und Rettungsplan pixabay

Flucht- und Rettungspläne gehören in Deutschland zur sicherheitsrelevanten Pflichtausstattung in einer Vielzahl an Gebäuden. Die Aufgabe und Funktion dieser Pläne ist klar festgelegt. Sie stellen unersetzliche Informationsträger dar und vermitteln die richtigen Maßnahmen zur Evakuierung und Brandbekämpfung.

 

Wie alt dürfen Flucht- und Rettungspläne sein?

Ein Flucht- und Rettungsplan muss spätestens alle zwei Jahre aktualisiert werden, im Fall, dass Umbauten stattfinden oder neue Gebäudeteile hinzugefügt werden. Nach einer baulichen Veränderung sollte der Flucht- und Rettungsplan unverzüglich erneuert werden. Lageplan, Schrift und Symbole haben zu jedem Zeitpunkt gut lesbar und klar zu sein. Sie sind unerlässlich, um im Notfall Menschen schnell und unkompliziert aus einem Gebäude zu evakuieren. Daher müssen sie auch einfach zugänglich sein und am besten in jedem Zimmer, zumindest jedoch im Flur und am Eingang aushängen. Einmal im Jahr ist eine Räumungs- und Sicherheitsübung in Arbeitsstätten Pflicht. Die Überprüfung geschieht durch die örtliche Feuerwehr oder einen gesonderten Brandschutzdienst.

Aufbau eines aktuellen Flucht- und Rettungsplans

Unnötige Details können auf einem Flucht- und Rettungsplan weggelassen werden, dennoch dürfen ein paar Hinweise auf ihnen auf keinen Fall fehlen. Unverzichtbar ist der Grundriss des jeweiligen Gebäudes. Dann muss der genaue Verlauf der Flucht- und Rettungswege eingezeichnet sein. Hinzu kommt die exakte Lage der Notausgänge. Auch alle sonstigen Sicherheitseinrichtungen wie der Notfallkasten und das Notfalltelefon sowie der Sammelplatz müssen darin verzeichnet sein. Wichtig ist natürlich auch der Standort des Betrachters als Symbol. Eine Legende erläutert die Bedeutung aller Symbole. Darunter finden sich wichtige Verhaltensregeln für den Notfall.

Schließlich liefert der Schriftkopf sämtliche Informationen über den Ersteller des Plans und das Datum der Erstellung. Hier steht auch der Namen des Gebäudes und die betreffende Etage. Die Mindestgröße beträgt 297 mm × 420 mm, das entspricht DIN A 3-Format. Für einzelne Räume genügt auch DIN A 4.

Wo müssen Flucht- und Rettungspläne überall aushängen?

Diese Pflicht gilt für alle öffentlichen Gebäude wie Schulen und Behörden, Krankenhäuser und Geschäfte, aber auch in Büros und Arbeitsstätten. Dies betrifft im besonderen Maße chemische Betriebe mit ihren hohen Gefahrenquellen. Wo hoher Publikumsverkehr herrscht wie in Banken, Kinos oder Theater, sind detaillierte Flucht- und Rettungspläne ebenfalls unverzichtbar. Schließlich muss eine Rettungsaktion im Notfall zügig vonstattengehen. Die Aufhängung geschieht an prominenter Stelle, möglichst im Eingangsbereich oder Foyer sowie gut sichtbar in sämtlichen Korridoren. Eine besondere Häufung empfiehlt sich für Krankenhäuser, da diese oft einen labyrinthartigen Aufbau besitzen und die Gefahr dort hoch ist, sich zu verlaufen. Zusätzlich retten Flucht- und Feuertreppen Leben.

Wer erstellt die Rettungspläne?

Dafür gibt es eigene Fachbetriebe aus dem sicherheitstechnischen Umfeld, da deren Erstellung durchaus eine anspruchsvolle Aufgabe darstellt. Den Anforderungen von Fachleuten und Laien sollen sie gleichermaßen gerecht werden. Im schlimmsten Fall retten sie Leben und bewahren Personen vor Erstickungsgefahr und schwerwiegenden Verbrennungen. Da es jedoch sehr kostspielig sein kann, gibt es Möglichkeiten, diesen selbst zu erstellen. Dafür muss man jedoch ein umfassendes Wissen mitbringen, welches den organisatorischen und baulichen Brandschutz umfasst. Am besten untermauert man dieses Fachwissen noch durch entsprechende Nachweise. Nicht zuletzt besteht die Möglichkeit, bei TÜV oder DEKRA eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten zu absolvieren. Ansonsten ist mit Kosten zwischen 130 und 150 Euro zu rechnen, kleinere Zimmerpläne gibt es schon ab 25 Euro. Ob die Erstellung in Eigenregie letztendlich günstiger ist, hängt von bereits erworbenen Fachwissen ab.