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Dienstag, 11 August 2020 17:12

So wird man sein Unfallauto wieder los

Export Autos Berlin Export Autos Berlin pixabay

Es genügt im Alltag ein kleiner Moment der Unachtsamkeit und schon ist der Unfall passiert. Glücklicherweise verlaufen die meisten Unfälle recht harmlos und es entstehen nur Blechschäden, bei denen höchsten Motorhaube oder Stoßstange ausgetauscht werden müssen. Bei diesen harmloseren Unfällen ist die fahrtechnische Leistung des Fahrzeugs in der Regel nicht beeinträchtigt.

 

In solchen Fällen stellen sich viele Autobesitzer deswegen die Frage, ob sie diese kleinen Schäden überhaupt erwähnen müssen, wenn sie ihren Wagen weiterverkaufen. Doch die Frage, ab welchem Zeitpunkt von einem Unfallauto gesprochen werden kann, ist gar nicht so leicht zu beantworten.

Der folgende Artikel zeigt, wie ein Unfallauto korrekt weiterverkauft werden kann und worauf dabei zu achten ist. Besonders wichtig dabei ist es, auf einen seriösen Ankäufer zu setzen, beispielsweise auf Export Autos Berlin.

Handelt es sich wirklich um einen Unfallwagen?

In der Regel kommt es bei der Frage, ob es sich um einen Unfallwagen handelt, darauf an, wie groß der Schaden am Fahrzeug ausfällt. Handelt es sich bei dem Unfall nur um ein simples Anrempeln beim Einparken, kann das Fahrzeug häufig ohne einen Teileaustausch und großen Aufwand wieder instandgesetzt werden. Nach solchen Vorfällen ist daher noch nicht von einem Unfallwagen zu sprechen. Dennoch sollte bei einem Verkauf des Fahrzeuges vor dem Käufer erwähnt werden, dass das Auto einen sogenannten Bagatellschaden erlitten hat.

Wenn es durch einen Unfall nötig wird, Teile des Fahrzeuges auszutauschen oder ein Blechschaden vorliegt, ist die Bezeichnung Unfallwagen allerdings zutreffend. Der Umfang der Maßnahmen, die für die Instandsetzung des Wagens nötig werden, sind dabei in der Regel entscheidend. Das bedeutet, dass auch, wenn eine Seite des Fahrzeuges vollständig zerkratzt ist und im Zuge dessen neu lackiert werden muss, die Bezeichnung Unfallwagen gerechtfertigt ist. Wird allerdings nur ein sehr kleiner Bereich auf dem Auto nachlackiert, handelt es sich um einen Bagatellschaden

Müssen die Vorschäden bei dem Unfallwagenverkauf erwähnt werden?

Viele Menschen möchten ihr Fahrzeug weiterverkaufen, auch, wenn es sich dabei um einen Unfallwagen handelt. Wenn bei dem Fahrzeug nach einem Unfall ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, gibt es oft nur die Möglichkeit, das Auto zu einem Fahrzeugverwerter beziehungsweise Verschrottung zu bringen.

War es nach dem Unfall allerdings möglich, das Fahrzeug professionell zu reparieren, ist ein weiterer Verkauf des Autos in der Regel nicht problematisch. Dennoch ist bei einem Verkauf eine gewisse Wertminderung einzukalkulieren, wenn das Fahrzeug an einem Unfall beteiligt war.

Vorschäden dürfen dem neuen Käufer des Fahrzeuges dabei nicht verschwiegen werden, unabhängig davon, ob nur eine Beule entfernt werden musste oder sogar der Austausch von Fahrzeugteilen stattgefunden hat. Alle Reparaturen, die an dem Wagen jemals vorgenommen wurden, sollten gegenüber dem Käufer geäußert werden – am besten ist es, dies auch schriftlich im Kaufvertrag festzuhalten. Ansonsten besteht das Risiko, dass der Verkäufer zu einem späteren Zeitpunkt die Behauptung aufstellt, er sei über die Schäden am Fahrzeug nicht informiert worden. Die Beweispflicht liegt in einem solchen Fall nämlich stets bei dem Vorbesitzer.

Um Gebrauchtwagen, die noch fahrbereit sind, zu verkaufen, finden sich im Internet eine Vielzahl von unterschiedlichen Plattformen, die unkomplizierte und kostenfreie Lösungen anbieten. Einige von diesen Plattformen übernehmen sogar die Suche nach einem geeigneten Käufer für das Fahrzeug.