Anmeldung zur Musterfeststellungsklage ab sofort möglich Verbraucherzentrale Bundesverband setzt sich in Kooperation mit dem ADAC für Rechte von Dieselfahrern ein
Ab sofort können sich betroffene Autobesitzer der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG anschließen und beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Damit haben Käufer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189, die ein Rückrufschreiben des Kraftfahrtbundesamts erhalten haben, nun die Möglichkeit, ihre Ansprüche gegen den VW-Konzern geltend zu machen. Der ADAC hält mehr als 50.000 Anmeldungen in den kommenden Wochen für möglich.